Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) – Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des
laufenden Produktionsprozess anzumelden.
2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat
nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des
Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind
weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich. (Weitere
Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)
3. Nutzungs- und Urheberrecht
3.1 Dem Produzenten (Fotografen/Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen
des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen
im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.
3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im
Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des
Fotografen/Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des Fotoshootings ab. Die
Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
3.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der Präsentation der
eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation,
Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für
Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in
begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den
Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.
3.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei. Im
Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Fotogenehmigungen vom Fotografen
eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller
Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent / pro KM
berechnet.
4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug
zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des
Unternehmens Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR.
4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines
Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.4.4 Die erste Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Restbetrag wie
vertraglich geregelt.
4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer
Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des
Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt
dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.
4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Filmes (sog. Korrekturschleifen) enthalten. Sofern der Auftraggeber
weitere Korrekturen einfordert, werden diese mit einer Pauschale für die Postproduktion 300€ netto in Rechnung gestellt.
4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs
vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte
Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein
pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt,
wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit in Höhe von 400 € entrichtet.
b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des vereinbarten
Auftragsvolumens.
c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber hat 80% des Auftragsvolumens zu
zahlen.
5. Vertragsdauer / Kündigung
5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist
ordentlich kündigen.
5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert. Dies
geschieht nur in Absprache zwischen Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR und dem Auftraggeber.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche
Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen
nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist
bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen
Umstände nicht entbehrlich ist.
5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und
Annahme).
5.6 Der Vertrag zwischen Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR und dem Kunden kann ausschliesslich schriftlich erfolgen.
(Per E-Mail).
6. Haftung/Gefahrenübergang
6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden
an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben
6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der
Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in
jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacherausgeschlossen.
6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.
6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen
beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Fotograf/Videograf bestimmen.
6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
7. Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht explizit verändert
werden.
8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige Gericht am
Firmensitz von Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge oder Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
9.2. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer Anpassung des Liefertermins und/oder der Kosten führen.
10. Abnahme
10.1. Die Abnahme der gelieferten Werke erfolgt durch den Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Bereitstellung der Vorabversion.
10.2. Unterbleibt die Abnahme innerhalb dieser Frist, gilt das Werk als abgenommen.
11. Stornierung und Rücktritt
11.1. Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur unter den in Punkt 4.7 genannten Bedingungen möglich.
11.2. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand und tatsächlicher Arbeitszeit berechnet, selbst wenn das Projekt nicht fertiggestellt wird.
12. Vertragsstrafen / Verzögerungen
12.1. Für Terminverzögerungen durch den Auftraggeber kann Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR angemessene Entschädigungen für entgangene Kapazitäten berechnen.
13. Höhere Gewalt (Force Majeure)
13.1. Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtleistung, die durch unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Epidemien).
13.2. In diesen Fällen verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
14. Nutzungsrechte & Urheberrecht (Ergänzung)
14.1. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR.
14.2. Jede Nutzung außerhalb der vereinbarten Nutzung (z. B. Veröffentlichung auf weiteren Plattformen oder kommerzielle Nutzung durch Dritte) bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
14.3. Änderungen, Bearbeitungen oder Bearbeitungen durch Dritte, die ohne Zustimmung des Fotografen/Videografen erfolgen, sind untersagt und können Schadensersatzansprüche auslösen.
15. Werbung und Referenzen
15.1. Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR ist berechtigt, Fotos/Videos, die im Auftrag erstellt wurden, für Eigenwerbung zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.
15.2. Das Logo des Kunden darf für Werbezwecke von Pfeuffer&Hill -Alphashot- GbR verwendet werden, sobald ein gemeinsames Projekt stattgefunden hat oder der Kunde sich zu einem Erstgespräch eingetragen hat.
16. Geheimhaltung
16.1. Alle Informationen, die während der Zusammenarbeit bekannt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, sind vertraulich zu behandeln.
16.2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.